Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im Bundesverband Smart City e.V. und möchten wissen, welche Möglichkeiten diese Ihnen bietet?
In den BVSC können aufgenommen werden:
- Als ordentliche Mitglieder:
a) Juristische Personen, unabhängig ihrer öffentlich-rechtlichen wie auch privatwirtschaftlichen Ausrichtung; hierzu gehören auch Wirtschafts-unternehmen von Bund, Land, Gemeinde bzw. Zusammenschlüsse wie Gemeindeverbände, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, sowie kommunale Regiebetriebe als auch Forschungseinrichtungen wie Hochschulen etc.
b) Natürliche Personen, die durch ihre Kompetenz der Umsetzung des Satzungszwecks förderlich sind - Als korporative Mitglieder:
a) Vereinigungen der in Ziffer 1 genannten Mitglieder sowie
b) Fördervereine
Hier nur einige der Angebote und Aktivitäten, die Sie als Mitglied erwarten:
- Sie werden Teil eines hochkarätigen Netzwerkes von Expert:innen und tauschen sich in nationalen sowie internationalen Themengruppen aus.
- Sie finden fachliche Unterstützung für die Durchführung Ihrer Projekte.
- Sie beraten mit uns Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen.
- Sie führen mit uns Förder- und Forschungsprojekte durch.
- Sie gestalten mit uns medienwirksame Informations- und Bildungsveranstaltungen.
- Sie bringen sich in den öffentlichen Diskurs über die nachhaltige Digitalisierung der Gesellschaft ein.
- Sie vertreten den BVSC als kompetente:r Ansprechpartner:in für Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Presse sowie im Stakeholder-Dialog führender Unternehmen.
- Sie erhöhen die Reichweite Ihrer Außenkommunikation durch deren Verbreitung über die Kanäle des BVSC, z.B. mittels Social Media, verschiedene Newsletter und die Kommunikationskanäle unser Partner-Organisationen.
- Sie veröffentlichen Ihre Fachbeiträge unter eigenem Namen und mit Verweis auf Ihre Webseite in unserem Webseiten-Blog, dessen Beiträge im Google-Suchindex und in den sozialen Medien promotet werden.
- Sie veröffentlichen im Rahmen von Medienkooperationen des BVSC mit Verlagen Artikel und Interviews in den Print- und Online-Publikationen der Leitmedien – oft kostenlos oder zum Vorteilspreis.
- Sie präsentieren sich gemeinsam mit dem BVSC im Rahmen von mitunter kostenpflichtigen Veranstaltungen kostenlos oder zum Vorteilspreis.
- Sie erhalten für Ihre Inhalte professionelles Korrektorat und Lektorat zum Vorteilspreis.
- Sie reisen mit unseren Delegationen in deutsche und internationale Städte und Regionen.
- Sie nutzen kostenlos unsere IT-Infrastruktur: Unser internes Mitglieder-Forum, unsere Nextcloud, unser BigBlueButton-Videokonferenz-System und unsere Mastodon-Mikroblogging-Instanz SmartCity.social
Weitere Möglichkeiten für Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Institution, sowie gemeinsame Schnittmengen und Anknüpfungspunkte erörtern wir gerne mit Ihnen in einem Telefongespräch oder einer Videokonferenz.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Sie haben sich entschieden, Mitglied im BVSC zu werden? Wir heißen Sie herzlich willkommen!
Wählen Sie nun bitte die für Sie zutreffende Art der Mitgliedschaft aus:
(Der Mitgliedsbeitrag wird im Eintrittsjahr zeitanteilig (“pro rata temporis”) für das angefangene Kalenderjahr berechnet!)
- Natürliche Personen, ausgenommen Studenten, Schüler und Auszubildende
(Mitgliedsbeitrag 40€ jährlich) - Natürliche Personen in Ausbildung, Studenten, Schüler und Auszubildende
(Mitgliedsbeitrag 16€ jährlich) - Institutionelle Mitglieder wie Hochschulen, Kommunen, gemeinnützige Vereine und sonstige Rechtsformen in diesem Sinne
(Mitgliedsbeitrag 90€ jährlich) - Juristische Personen, die privatwirtschaftlich tätig sind und nicht mehr als 10 Mitarbeiter:innen beschäftigen
(Mitgliedsbeitrag 192€ jährlich) - Juristische Personen, die privatwirtschaftlich tätig sind und mehr als 10 Mitarbeiter:innen aber nicht mehr als 50 Mitarbeiter:innen beschäftigen
(Mitgliedsbeitrag 500€ jährlich) - Juristische Personen, die privatwirtschaftlich tätig sind und mehr als 50 Mitarbeiter:innen beschäftigen
(Mitgliedsbeitrag 1.600€ jährlich)
Die gegenseitige beitragsfreie Mitgliedschaft bei Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen, deren Tätigkeiten nicht im Widerspruch zu dem Zweck des Bundesverband Smart City e.V. und den in der Präambel und §2 der Satzung des BVSC formulierten Ziele stehen, ist möglich.
Bis Problemen und allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an uns.
Postanschrift:
Bundesverband Smart City e.V.
Postfach 201814
20208 Hamburg